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SWK 20, 15. Juli 2003, Seite 56

Verdeckte Ausschüttung

Die einer Körperschaft zugerechneten Gewinne führen in der Regel zu verdeckten Ausschüttungen, was die Inanspruchnahme der Körperschaft als Haftende für Kapitalertragsteuer zu Folge hat. - (§ 8 Abs. 2 KStG), (Abweisung)

(, 0026, 0050)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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