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SWK 20, 15. Juli 2003, Seite 156

Generalanwalt zur NoVA auf eingeführte Kfz

EU-Bürger aus einem anderen Mitgliedstaat müssen die Normverbrauchsabgabe auf private Personenwagen bei einer berufsbedingten Übersiedlung nach Österreich bezahlen. Der Generalanwalt kommt in seinen Empfehlungen an den EuGH in der Rechtssache C-387/01 zum Schluss, dass die Erhebung der NoVA-Grundabgabe zulässig sei. Der 20-prozentige NoVA-Zuschlag verstößt hingegen aus der Sicht des Generalanwalts gegen das Diskriminierungsverbot von Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten. Mehr dazu auf der Homepage des EuGH unter http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl? lang=de&Submit=Suchen&docrequire=alldocs&numaff=&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=Normverbrauchsabgabe&resmax=100

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