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SWK 20, 15. Juli 2003, Seite 54

VfGH. Partizipationsscheine

Partizipationsscheine: Aufhebung von Bestimmungen des BWG wegen unterschiedlicher Bewertung und Überprüfung der Abfindung von Partizipationsscheinen je nachdem, ob sie börsenotiert sind oder nicht.

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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