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SWK 20, 15. Juli 2003, Seite 56

Umsatzsteuer: Abfuhr

Überlässt ein Geschäftsführer einer Winzergenossenschaft die Wahrnehmung der gesetzlich ihn treffenden Pflicht zur Abfuhr der Umsatzsteuer aus dem Verkauf der verpfändeten Weinkontingente der Bank, dann bleibt das Risiko, dass die Bank die Umsatzsteuer gegebenenfalls vereinbarungswidrig nicht an das Finanzamt abführt, auf ihm lasten. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes begründet es ein haftungsrelevantes Verschulden des Vertreters einer Gesellschaft, wenn der Vertreter eine solche Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf nimmt, welche die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung dem Abgabengläubiger gegenüber in Frage stellt. - (§ 9 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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