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Verfahren: Sicherstellungsauftrag
• Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag im Sinne des § 232 BAO hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit welchem die Sicherstellung angeordnet wurde, die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht. - (§ 232 BAO), (Abweisung)
(, 0046)