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Wirtschaftsgut: Realteilung
• Ein Tausch ist ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsgeschäft zugleich. Erfolgt hingegen die Realteilung eines im Miteigentum stehenden Wirtschaftsgutes, gelten abgabenrechtlich S. 55die Regeln des Tausches nicht. Eine Anschaffung und Veräußerung liegt, soweit kein Spitzenausgleich geleistet wird, nicht vor. - (§ 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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