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BAO | Bundesabgabenordnung
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

Print-ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 112

Christoph Ritz

Literatur (zu § 34 AVG):

Gaisbauer, Die beleidigende Schreibweise im Verwaltungsverfahren im Spiegel der Rechtsprechung, ÖGZ 1995, H 10, 20; Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, 466 ff; Walter/Mayer, Verwaltungs-ver-fahrensrecht8, Tz 247 ff; Hauer/Leukauf, Verwaltungsverfahren6, 347 ff; Hengstschläger/Leeb, AVG, § 34; Thienel/Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht5, 144 ff.

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Die Verhängung einer Ordnungsstrafe gegen Personen, die eine Amtshandlung stören oder durch ungeziemendes Benehmen den Anstand verletzen, setzt eine erfolglose Mahnung und die Androhung der Ordnungsstrafe voraus ( 28/75, 2187/76, ZfVB 1977/3/1158). Bei beleidigender Schreibweise setzt sie hingegen keine vorherige Androhung voraus ( 2163, 2164/65, Slg 7029A).

Die Ermahnung und die Androhung der Ordnungsstrafe sind keine Bescheide ...

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