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BAO | Bundesabgabenordnung
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

Print-ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 272

Christoph Ritz

Literatur:

Ostermann, Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten5, Wien 1984; Thienel-Menhart, Reisegebührenrecht, Wien 1990; Krammer/Schmidt, Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, Gebührenanspruchs-gesetz 19753, Wien 2001; Galee/Traumüller/Thomic-Sutterlüti, Reisegebührenvorschrift der Bundes-be-diensteten10, Wien 2006.

1

Für die Vergütung von Reise-(Fahrt-)auslagen, von Aufenthaltskosten und die Entschädigung von Zeitversäumnis an Senatsmitglieder, die nicht aktive Dienstnehmer von Gebietskörperschaften sind, ist das GebührenanspruchsG 1975 maßgebend.

2

Die Entscheidung über die Ansprüche auf Vergütung obliegt dem Präsidenten des UFS. Dies ergibt sich aus § 10 Abs 1 UFSG, wonach der Präsident den UFS leitet (ebenso Ellinger ua, BAO3, § 272 Anm 2).

3

Über auf Grund der Reisegebührenvorschrift 1955 bestehende Ansprüche aktiver Dienstnehmer von Gebietskörperschaf...

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