Suchen Kontrast Hilfe
BAO | Bundesabgabenordnung
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

Print-ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 291

Christoph Ritz

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gliederung:
Tz
I.
Kein ordentliches Rechtsmittel (§ 291 Abs 1)
1
II.
Kein Eintrittsrecht des BMF (§ 291 Abs 2)
11

Vorspann

Literatur:

Ritz, Kontradiktorisches Verfahren, Amtsbeschwerde, RdW 2002, 634 (636); Fellner, Der Unabhängige Finanzsenat aus der Sicht des Verwaltungsgerichtshofes, SWK 2002, S 910 (S 916); Fellner/Urtz, Neuerungen des VwGH-Verfahrens durch Einführung des UFS, GeS 2003, 286. Siehe auch Literatur zu § 292.

I. Kein ordentliches Rechtsmittel (§ 291 Abs 1)

1

Abgabenbehörde zweiter Instanz ist nicht nur der UFS (vgl § 260 BAO), sondern beispielsweise auch das BM für europäische und internationale Angelegenheiten (nach § 15 Abs 1 KGG 1992).

2

Bescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz sind mit Beschwerde beim VwGH und beim VfGH anfechtbar. Dieses Beschwerderecht wurde durch das AbgRmRefG nicht eingeschränkt. Das Recht zur Ablehnung von Beschwerden durch den VwGH (nach Art 131 Abs 3 B-VG bzw nach § 33a VwGG) wurde nicht auf B...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.