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BAO | Bundesabgabenordnung
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

Print-ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 5 Zustellverfügung

Christoph Ritz

1

Ist Empfänger eine natürliche Person, so ist sie mit Vor- und Zunamen zu bezeichnen. Bei juristischen Personen ist der gesetzliche oder satzungsgemäß festgelegte Name zu verwenden (Walter/Mayer, Zustellrecht, 37). Siehe auch § 2 Tz 5.

Notwendige Angaben iSd § 5 ZustG sind vor allem

•

die Zustelladresse,

•

die Form der Zustellung (physische oder elektronische Zustellung),

•

ob die Zustellung mit oder ohne Zustellnachweis erfolgt,

•

ob eine Zustellung zu eigenen Handen (§ 21 ZustG) vorzunehmen ist.

2

Für die Zustellung erforderliche sonstige Angaben sind weiters beispielsweise jene nach:

•

§ 13 Abs 2 ZustG (Ausschluss zB des Postbevollmächtigten),

•

§ 13 Abs 4 ZustG (Ausschluss bestimmter Angestellter des Parteienvertreters),

•

§ 16 Abs 4 ZustG (Ausschluss von Personen von der Ersatzzustellung),

•

§ 18 Abs 2 ZustG (Ausschluss der Nachsendung).

3

Die Zustellung mehrerer Schriftstücke an denselben Empfänger in einem Kuvert ist zulässig (, ZfVB 1982/5/1934; Hauer/Leukauf, Verwaltungsver...

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