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BAO | Bundesabgabenordnung
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

Print-ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 308

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Allgemeines
1
II.
Versäumung einer Frist
3
III.
Rechtsnachteil
7
IV.
Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis
8
V.
Kein grobes Verschulden
13
VI.
Wiedereinsetzungsantrag
19

I. Allgemeines

1

Ziel der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist, Rechtsnachteile zu beseitigen, die einer Partei daraus erwachsen, dass sie eine Frist ohne grobes Verschulden versäumt hat (Stoll, BAO, 2971).

2

Voraussetzungen für die Bewilligung der Wiedereinsetzung sind

•

die Versäumung einer Frist,

•

ein hiedurch entstandener Rechtsnachteil,

•

ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis,

•

kein grobes Verschulden sowie

•

ein rechtzeitiger Antrag auf Wiedereinsetzung.

II. Versäumung einer Frist

3

Die Wiedereinsetzungsmöglichkeit besteht bei Fristen unabhängig davon,

•

ob sie eine verfahrensrechtliche oder materielle Frist ist (128 BlgNR 15. GP, 44; Stoll, BAO, 2980; BMF, AÖF 2006/123, Abschn 1),

•

ob sie ein Verfahren einleite...

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