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BAO | Bundesabgabenordnung
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

Print-ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 176

Christoph Ritz

Literatur:

Unterweger, Zeugengebühren des Wirtschaftstreuhänders, ÖGWT 1994, H 5/6, 20; Kotschnigg, Kostenersatz im Finanzstrafverfahren durch ein Kreditinstitut, ecolex 1998, 735; Krammer/Schmidt, Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, Gebührenanspruchsgesetz 19753, Wien 2001; Schwaiger, „Holen Sie sich ihr Geld zurück“, SWK 2006, S 374; Galee/Traumüller/Thomic-Sutterlüti, Reisegebührenvorschrift der Bundes--bediensteten10, Wien 2006; Kotschnigg, Beweisrecht BAO, § 176.

1

Zeugen haben Anspruch auf Ersatz der notwendigen Reisekosten, Aufenthaltskosten, Entschädigung für Zeitversäumnis und Ersatz der notwendigen Barauslagen.

2

Der Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten richtet sich nach den §§ 3 und 6 bis 12 GebAG.

Als Reisekosten sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu vergüten (Krammer/Schmidt, ...

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