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BAO | Bundesabgabenordnung
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

Print-ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 212a

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Zweck der Aussetzung
1
II.
Voraussetzungen
2
A. Antrag
2
B. Abhängigkeit der Abgabenhöhe von einer Berufung
6
C. Nachforderung
13
D. Abweichen vom Anbringen, amtswegiger Bescheid
15
E. Kein auf Gefährdung gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen
18
III.
Wirkungen des Aussetzungsantrages
20
IV.
Aussetzungsbescheid
23
V.
Aussetzungszinsen (§ 212a Abs 9)
32

Vorspann

Literatur:

Tanzer, Nach der Aufhebung des § 254 BAO: Nun doch aufschiebende Wirkung der Berufung im Abgabenverfahren? WBl 1987, 90; Tanzer, § 212a Entwurf-BAO - Ein taugliches Mittel zur Bereinigung der Rechtslage nach Aufhebung des § 254 BAO durch den VfGH? WBl 1987, 105; Bibus, Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO), RdW 1987, 275; Siska, Novellierung der BAO, WT 1987, H 4, 4; Ellinger, Erweiterter Rechtsschutz im Abgabenverfahren - nunmehr Berufungen...

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