Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 18

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart
1
II.
Vergütungen (§ 18 Abs 2 AVOG 2010)
9

I. Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart

1

§ 18 Abs 1 AVOG 2010 entspricht § 13a AVOG, ergänzt um die Zuständigkeit für Rückzahlungen nach § 21 Abs 1 Z 1a KStG 1988. Siehe ergänzend § 30 Abs 6 AVOG 2010.

2

Völkerrechtliche Verträge (iSd § 18 Abs 1 AVOG 2010) sind insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen und Amtssitzabkommen.

3

Unter Rückzahlungen iSd § 18 Abs 1 Z 1 AVOG 2010 sind nach hA (BMF, AÖF 2000/83) Rückzahlungen von Abfuhrabgaben gem § 240 Abs 3 BAO, aber auch auf Bestimmungen eines DBA gestützte „Rückerstattungen“ von Quellensteuern zu verstehen.

„Rückerstattungen“ sehen etwa Art 23 DBA Großbritannien, Art 10 Abs 3 und 10a Abs 2 DBA Dänemark, Art 9 Abs 3 und 10 Abs 2 DBA Finnland, Art 15 Abs 3 DBA Norwegen und Art 28 Z 1 bis 5 DBA Schweiz vor. Hier stellt die betreffende Bestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens den Verfahrenstitel zur Rückerstattung dar (Staringer, in Gassner/Lang/Lechner, Methoden, 216).

4

Rückzahlungen gem § 240 Abs 3 BAO setzen voraus, dass die Abgabe zu Unrecht einbehalten wurde. Dies ist etwa der Fall, w...

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