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Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3332-9

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Dokumentvorschau
Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 31 Erlöschen der Bewilligung

Zu § 31: EB

Von einer Bauvollendungsfrist wurde abgesehen, da es eine nicht vertretbare Härte für den Bauherrn darstellen würde, wenn er etwa auf Grund eingetretener finanzieller Schwierigkeiten sein Bauvorhaben nicht beenden kann und dann die Behörde zufolge Erlöschens des Baukonsenses einen Beseitigungsauftrag erlassen müßte.

Anmerkungen

1) S § 29.

2) Der Ausdruck „erlischt“ bedeutet, dass der Bescheid rechtsunwirksam wird, die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. Das BauG kennt im Gegensatz zu anderen österreichischen Bauordnungen nur eine Baubeginnsfrist und keine Bauvollendungsfrist.

3) S Anm 14 zu § 29.

4) Die Frage, ob ein Baubeginn iSd G vorliegt, ist nicht immer leicht zu beantworten. Die bloße Erstattung einer Baubeginnsanzeige (s § 34) ist nicht dem tatsächlichen Baubeginn gleichzusetzen, wie auch die Unterlassung einer solchen Anzeige nicht einem Baubeginn iSd G entgegensteht. Die begonnenen Bauarbeiten, auch Erdarbeiten, müssen aber der Verwirklichung des Bauvorhabens dienen (s E).

Judikatur der Höchstgerichte

1) Unter Beginn der Bauausführung ist jede auf die Errichtung eines bewilligten Bauvorhabens gerichtete bautechnische Maßnahme anzusehen, wobei...

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