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BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2024

Print-ISBN: 978-3-7073-3332-9

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Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 81 Energieausweis

EB zur Nov LGBl 2011/13

Wortidente Übernahme des bisherigen § 43a Abs. 1 bis 6.

Zu § 81: Bezüglich der zur Ausstellung von Energieausweisen Berechtigten wird im Abs. 6 auf die für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften abgestellt. Dazu werden in Auskünften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom , GZ: BMWA-30.599/0009-I/7/2008, vom , GZ: BMWA-30.599/0075-I/7/2008, und vom , GZ: BMWA-30.599/0193-I/7/2008, folgende Berechtigungen angeführt:

  • Gewerbeordnung:

    -

    Baumeister

    -

    Elektrotechnik

    -

    Gas- und Sanitärtechnik

    -

    Heizungstechnik

    -

    Kälte- und Klimatechnik

    -

    Lüftungstechnik

    -

    Technische Büros - Ingenieurbüros (beratende Ingenieure) einschlägiger Fachrichtungen

    -

    Zimmermeister

    -

    Rauchfangkehrer (nur nach EAVG (Energieausweis-Vorlagegesetz des Bundes) bzgl. bestehender Wohngebäude)

    -

    Hafner (nur nach EAVG bzgl. Ein- und Zweifamilienhäusern)

  • Ingenieurbüros: insbesondere

    -

    Technische Physik

    -

    Bauphysik

    -

    Maschinenbau

    -

    Verfahrenstechnik

    -

    Gebäudetechnik (Installation, Heizungs- und Klimatechnik)

    -

    Umwelttechnik

    -

    Elektrotechnik

  • Ziviltechnikergesetz: insbesondere

    -

    Architekten

    -

    Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen

    -

    Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen

    -

    Technische Physik

    -

    Verfahrenstechnik

    -

    Gebäudetechnik

Zu Abs. 7: Gemäß § 1 Abs. 4 Z. 1 des Bu...

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