BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 68a Inkrafttreten von Novellen
Zu § 68a Abs 11: AB 2019 (EZ 223/12)
Hinsichtlich der rückwirkenden Inkrafttretensbestimmung betreffend § 24 Abs. 5 letzter Satz ist auf die diesbezüglichen Erläuterungen zu § 24 Abs. 5 zu verweisen. Aufgrund der fehlenden Absicht des Gesetzgebers im Jahre 2010, hinsichtlich jeglicher zwischenzeitigen Änderung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes eine verpflichtende Bürgersammlung vorzusehen und die Rechtslage, wie sie vor Inkrafttreten des StROG gegolten hat, zu verschärfen, ist die Regelung eines rückwirkenden Inkrafttretens mit , das ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens des StROG, LGBl. Nr. 49/2010, gerechtfertigt.
Anmerkungen
0) § 68a (zunächst nur mit einem Absatz) wurde mit der Novelle LGBl 2011/69 eingefügt. Die in Abs 1 angeführten Änderungen beziehen sich auf diese Novelle.
0a) Abs 2 und 3 wurden mit der Novelle LGBl 2011/111 eingefügt.
0b) Abs 4 wurde mit Novelle LGBl 2012/44 eingefügt.
0c) Abs 5 wurde mit Novelle LGBl 2013/87 eingefügt.
0d) Abs 6 wurde mit Novelle LGBl 2014/96 eingefügt.
0e) Abs 7 wurde mit Novelle LGBl 2014/140 eingefügt.
0f) Abs 8 wurde mit Novelle LGBl 2015/139 eingefügt.
0g) Abs 9 wurde mit Novelle LGBl 2017/61 eingefügt.
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