BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 66 EU-Recht
Zu § 66: AA 2022 (EZ 165/19)
Die Bestimmung mit Umsetzungshinweisen wird um die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ergänzt.
Anmerkungen
0) § 66 neu gefasst durch Nov 2017/61. Z 5 eingefügt durch Nov 2022/45.
0a) In der Fassung LGBl 2017/61; gem § 68a Abs 9 in Kraft getreten am . Z 5 ergänzt durch Nov 2022/45.
0b) In der Fassung LGBl 2022/45; gem § 68a Abs 13 in Kraft getreten mit .