BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 119q Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 61/2017
Zu § 119q wurden keine EB veröffentlicht.
Anmerkungen
1) Die Nov LGBl 2017/61 trat mit in Kraft. Ein Bewilligungsverfahren ist zu diesem Zeitpunkt dann anhängig, wenn dessen zugrunde liegender Antrag (s § 13 Abs 1 AVG) vor dem bei der Baubehörde eingebracht wurde (also ihr tatsächlich zugekommen ist) und bis zum nicht rechtskräftig darüber entschieden wurde. Andere Verfahren sind zu diesem Zeitpunkt anhängig, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Akt über sie geführt wird.
2) Also dem BauG idF LGBl 2016/117.