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Durchsetzung eines Treffens mit dem Vater gegen den Willen des fast 14-jährigen Kindes?
iFamZ 2021/108
Wenn auch § 108 AußStrG auf ein noch nicht 14-jähriges Kind keine Anwendung findet, kommt dennoch der Verweigerung des Kontakts durch ein jüngeres Kind ein gewisses Gewicht bei der Beurteilung zu, inwieweit gegen dessen feststehenden Willen die Ausübung des Kontaktrechts ermöglicht werden soll. Die Mündigkeit stellt nämlich keine starre Grenze für die Beachtlichkeit der Verweigerung der persönlichen Kontakte durch Minderjährige dar.
Das Erstgericht räumte dem Vater im Jahre 2011 ein begleitetes 14-tägiges Kontaktrecht im Ausmaß von drei Stunden ein. Dennoch fanden in weiterer Folge keine Kontakte des Vaters zu seinen Kindern statt.
Mit Urteil des LG Ried im Innkreis vom wurde der Vater schuldig erkannt, die Mutter fortgesetzt widerrechtlich beharrlich in einer Weise verfolgt zu haben, die geeignet war, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. Zudem wurde der Vater einer Körperverletzung zum Nachteil der Mutter schuldig erkannt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von neun Monaten verurteilt. Der Vater befand sich bis Oktober 2012 in Haft. Einen vom Vater nach der Haftentlassung gestellten Kontaktrechtsantrag wies das Erstgericht im Ja...