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iFamZ 3, Juni 2021, Seite 147

Anrechnung der Kreditrückzahlungen des Vaters

iFamZ 2021/98

§ 231 ABGB

Bei Beurteilung der Abzugsfähigkeit von Kreditrückzahlungen von der Unterhaltsbemessungsgrundlage ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, in die der Zeitpunkt und die Art des Entstehens der Verbindlichkeit, ihr Zweck, das Einverständnis des anderen Elternteils mit der Kreditaufnahme, die Dringlichkeit der Bedürfnisse des Unterhaltspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten sowie das Interesse an der Schuldentilgung einfließen.

Die 2014 geborene C. lebt seit Auflösung der Lebensgemeinschaft der Eltern mit ihrer Mutter in einem in deren Eigentum stehenden Haus, für dessen Um- und Ausbau die Eltern während der Lebensgemeinschaft gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, der vom Vater (auch nach seinem Auszug) allein zurückgezahlt wird. Die Mutter wurde rechtskräftig zum Ersatz der Kreditraten verpflichtet. Auf ihrer Liegenschaft mit dem Haus ist zugunsten ihres Vaters (des Großvaters des Kindes) ein Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch einverleibt.

Im Unterhaltsverfahren ist allein strittig, inwieweit die Kreditzahlungen des geldunterhaltspflichtigen Vaters seine Unterhaltsbemessungsgrundlage mindern.

Das Erstgericht ging davon aus, dass die Kredit...

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