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Hinzu- und Anrechnungsprobleme
Aus der Erbrechtspraxis des Dr. S.
I. Sachverhalt
Der Erblasser stirbt im Jahr 2021 und hinterlässt einen Sohn als einzigen Pflichtteilsberechtigten. Im Jahr 2005, also zu einer Zeit vor dem ErbRÄG 2015, hat er seinem einzigen Enkel, dieser ist der einzige Nachkomme des Sohnes des Erblassers, Sachen im Wert von 1 Mio € geschenkt und übergeben. Testamentarisch hat der Erblasser seinen Sohn zum Alleinerben eingesetzt. Dieser erachtet sich in seinem Pflichtteil verkürzt und begehrt die Hinzurechnung der Schenkung an den Enkel aus dem Jahr 2005. Da der Pflichtteil im Nachlassvermögen keine Deckung findet, klagt der Sohn den Enkel (als Geschenknehmer) auf Grundlage des § 789 Abs 1 ABGB (Geschenknehmerhaftung). Wird die Klage Erfolg haben?
II. Rechtsgrundlagen
Auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten sind Schenkungen, die der Verstorbene in den letzten beiden Jahren vor seinem Tod an Personen, die nicht dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten angehören (§ 757 ABGB), wirklich gemacht hat, bei der Berechnung der Verlassenschaft hinzuzurechnen (§ 782 Abs 1 ABGB). Dieses Recht steht einem Nachkommen nur bei Schenkungen zu, die der Verstorbene zu einer Zeit gemacht hat, zu der er ein pflichtteilsberechtigtes Kind gehabt hat, dem Ehegatten oder eingetragenen Partner nu...