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iFamZ 3, Juni 2021, Seite 150

Gemeinsame Obsorge der Mutter und ihres Lebensgefährten?

iFamZ 2021/105

§§ 177, 184 ABGB

Das Gesetz sieht nicht vor, dass neben einem Elternteil ein Pflegeelternteil nach dem Modell der leiblichen Eltern (mit gleichen Rechten und Pflichten) mit der Obsorge betraut werden kann. Stiefelternteile können als Pflegeelternteile nur dann betraut werden, wenn dem leiblichen Elternteil im selben Umfang die Obsorge nicht mehr zusteht.

1. Der OGH lehnte in der Entscheidung 7 Ob 144/02f die Betrauung einer allein obsorgeberechtigten Mutter eines „unehelichen“ Kindes gemeinsam mit deren Lebensgefährtin ab. (…) Aus § 186a Abs 2 ABGB idF KindRÄG 2001, wonach die Übertragung der Obsorge an Pflegeeltern ohne die Zustimmung der bisher mit der Obsorge betrauten Eltern oder Großeltern nur verfügt werden darf, wenn sie das Wohl des Kindes nicht gefährdet, ergebe sich bereits, dass ein Pflegeelternteil nicht gemeinsam (mit gleichen Rechten und Pflichten) mit einem Elternteil mit der Obsorge betraut werden kann, sondern nur statt des Elternteils. Dafür spreche auch der in den ErlRV genannte Beispielsfall der tödlich verunglückten Eltern (ErlRV 296 BlgNR 21. GP 70). Das Gesetz sehe also nicht vor, dass neben einem Elternteil ein Pflegeelternteil gemeinsam nach dem Modell de...

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