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iFamZ 3, Juni 2021, Seite 184

Auskunftsanspruch gegen Geschenknehmer

iFamZ 2021/133

§ 786 ABGB

Die Begründung des Auskunftsanspruchs erfordert, dass der Auskunftswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen. Beim Anspruch gegen einen (möglichen) Geschenknehmer sind Indizien erforderlich, dass der Erblasser die betreffende Person beschenkt hat. Bei Auskunftsbegehren gegen mögliche Geschenknehmer innerhalb des engeren Familienkreises sind – insb wenn sie selbst pflichtteilsberechtigt sind – an diese Indizien keine hohen Anforderungen zu stellen. Wurde etwa bewiesen, dass der Pflichtteilsberechtigte bereits hinzuzurechnende Schenkungen erhalten hat, liegt schon darin ein ausreichendes Indiz dafür, dass auch noch weitere solche Zuwendungen an diesen erfolgt sind (vgl 2 Ob 227/19z).

Es ist allerdings vertretbar, einen beträchtliche entgeltliche Elemente beinhaltenden Übergabsvertrag für sich allein nicht als Indiz für weitere Schenkungen zu werten.

(…) Die außerordentliche Revision wird gem § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. (…)

[3] 3. Ob die festgestellten Umstände auf die Möglichkeit (weiterer) Schenkungen schließen lassen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ...

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