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iFamZ 3, Juni 2021, Seite 170

Kriterien der teilweisen Unterhaltsverwirkung bei der Unterhaltsbemessung

iFamZ 2021/126

§§ 94, 231 ABGB; § 66 EheG

Da auch der Geschäftsanteil an einer GmbH einen Vermögensbestandteil darstellt, kann bei dessen Übertragung unter Erzielung eines Veräußerungserlöses nichts anderes gelten als beim Verkauf von Liegenschaftsvermögen.

(…) Es entspricht stRsp des OGH, dass die Erlöse aus dem Verkauf von Liegenschaftsvermögen (…) als reine Vermögensumschichtungen zu behandeln und deshalb nicht als „Erträgnis des Vermögens“ anzusehen sind, sondern als Gegenwert für die Sachsubstanz selbst und damit als „Vermögenssubstanz“ (vgl die zahlreichen Nachweise aus der höchstgerichtlichen Rsp bei Gitschthaler, Unterhaltsrecht4 [2019] Rz 495; aus jüngerer Zeit 3 Ob 9/19y, iFamZ 2019/123 [Deixler-Hübner]; 5 Ob 206/20k); der Erlös ist somit nicht als Einkommen zu behandeln (3 Ob 193/07i; 7 Ob 186/16b; 4 Ob 43/20g), und zwar selbst dann nicht, wenn bei der Liegenschaft ein Wertzuwachs durch den Verkauf realisiert wurde (3 Ob 9/19y). Da auch der Geschäftsanteil an einer GmbH einen Vermögensbestandteil darstellt, kann bei dessen Übertragung unter Erzielung eines Veräußerungserlöses nichts anderes gelten. (…)

Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hatte die GmbH, deren Alleingesel...

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