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iFamZ 3, Juni 2021, Seite 153

Unkenntnis von der Nachweispflicht entschuldigt nicht den verspäteten Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

iFamZ 2021/112

§ 24c Abs 2 KBGG

Die fehlende Kenntnis von der Verpflichtung, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis spätestens zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes nachzuweisen, führt grundsätzlich auch bei rechtsunkundigen Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld – und daher erst recht bei einer Rechtsanwältin – zur Vorwerfbarkeit der Fristversäumnis, dies selbst unter Bedachtnahme auf eine extreme Belastung der Mutter nach der Frühgeburt ihres Sohnes in der 25. Schwangerschaftswoche.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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