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Unkenntnis von der Nachweispflicht entschuldigt nicht den verspäteten Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
iFamZ 2021/112
Die fehlende Kenntnis von der Verpflichtung, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis spätestens zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes nachzuweisen, führt grundsätzlich auch bei rechtsunkundigen Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld – und daher erst recht bei einer Rechtsanwältin – zur Vorwerfbarkeit der Fristversäumnis, dies selbst unter Bedachtnahme auf eine extreme Belastung der Mutter nach der Frühgeburt ihres Sohnes in der 25. Schwangerschaftswoche.