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Verletzung der Mitwirkungspflicht betreffend Unterhaltsbemessungsgrundlage in der Vergangenheit
iFamZ 2021/97
S. 147§ 231 ABGB
Ist der Unterhaltspflichtige der Aufforderung nicht nachgekommen, dem Sachverständigen die zur Einkommensermittlung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, kann das Gericht bei der Unterhaltsfestsetzung von den bisherigen Einkommensverhältnissen ausgehen.