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iFamZ 3, Juni 2021, Seite 147

Verletzung der Mitwirkungspflicht betreffend Unterhaltsbemessungsgrundlage in der Vergangenheit

iFamZ 2021/97

S. 147§ 231 ABGB

Ist der Unterhaltspflichtige der Aufforderung nicht nachgekommen, dem Sachverständigen die zur Einkommensermittlung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, kann das Gericht bei der Unterhaltsfestsetzung von den bisherigen Einkommensverhältnissen ausgehen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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