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Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung per E-Mail
iFamZ 2021/111
Da § 24c KBGG keine bestimmte Form vorschreibt, in der die Nachweise über die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen an den Krankenversicherungsträger zu erbringen sind, ist aus der Übermittlung per E-Mail jedenfalls dann kein Vorwurf gegen den das Kinderbetreuungsgeld beziehenden Elternteil abzuleiten, wenn eine Mitarbeiterin des Krankenversicherungsträgers telefonisch eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben hatte und der Elternteil erwarten konnte, dass sich die Mitarbeiterin wieder melden würde, wenn ihr das Öffnen der Anhänge neuerlich misslingen sollte.