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iFamZ 3, Juni 2021, Seite 147

Subsidiarität von Sozialhilfeleistungen gegenüber dem Unterhaltsanspruch

iFamZ 2021/99

§ 231 ABGB

Im Hinblick auf die Subsidiarität von Sozialhilfeleistungen kann der Vater seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem 22‑jährigen, voraussichtlich dauerhaft nicht erwerbsfähigen Sohn nicht dadurch mindern, dass er den dem Sohn gebührenden Geldunterhalt nicht leistet und sich darauf beruft, dieser solle Sozialleistungen in Anspruch nehmen, weil dann sein Bedarf tatsächlich nicht mehr gedeckt sei.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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