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Keine Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zur Organisation einer Pflegekraft für die Mutter als außergewöhnliche Belastung
iFamZ 2021/117
(Amtsrevision)
Fahrtkosten, die ihre Ursache in der Betreuung eines betagten Elternteils haben, mangelt es nach der Rsp des VwGH am Merkmal der Außergewöhnlichkeit.
Die Ehefrau des Mitbeteiligen bezog für November und Dezember 2013 Pflegegeld. Der Mitbeteiligte machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 außergewöhnliche Belastungen iZm der Behinderung der Ehefrau geltend, darunter ua Fahrtkosten iHv 1.016,40 €, die er seiner Tochter ersetzt hatte. Bei den Fahrten der Tochter handelte es sich nach den Angaben des Mitbeteiligten um Fahrten iZm der Organisation einer 24-Stunden-Pflege für seine Ehefrau.
Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung an. Das BFG gab der Beschwerde des Mitbeteiligten Folge. Begründend führte es aus, der besondere Pflegebedarf der Ehefrau des Mitbeteiligten sei durch den Bezug von Pflegegeld nachgewiesen, und es entspreche den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass einer pflegebedürftigen Person Kosten iZm der Organisation der 24-Stunden-Pflege, der Beschaffung von Pflegemitteln und Medikamenten sowie für Fahrten zum Arzt entstünden. Der Organisationsaufwand bei der erstmaligen Ei...