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iFamZ 3, Juni 2021, Seite 172

Nacheheliches Aufteilungsverfahren – Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung iZm Einbringungen und Schenkungen

iFamZ 2021/128

S. 172§ 83 EheG

Bei der Aufteilung sind Gewicht und Umfang des Beitrags jedes Ehegatten zur ehelichen Errungenschaft zu berücksichtigen. Bei gleichwertigen Beiträgen entspricht eine Aufteilung im Verhältnis 1:1 der Billigkeit, wenn nicht gewichtige Umstände die Aufteilung in einem anderen Verhältnis als angezeigt erscheinen lassen.

Die am zwischen den Parteien geschlossene Ehe wurde am aus gleichteiligem Verschulden rechtskräftig geschieden. (...) Gegenstand des Aufteilungsverfahrens ist (…) die Bemessung der von der Frau zu leistenden Ausgleichszahlung für das ihr zugewiesene Grundstück mit der Ehewohnung (…). Neben der Aufteilungsquote ist dabei vor allem strittig, inwieweit von den Parteien in die Ehe eingebrachtes bzw ihnen von Dritten geschenktes Vermögen, das zur Finanzierung des (Bau-)Grundstücks sowie des darauf errichteten Hauses verwendet wurde, bei der Aufteilung zu berücksichtigen ist; darüber hinaus, inwieweit von den Parteien während der Ehe erworbener Schmuck sowie Goldmünzen „der Aufteilung unterliegen“ und ob eine der Frau von ihrem ehemaligen Arbeitgeber aufgrund der von ihr (gerichtlich) bekämpften Auflösung ihres Dienstverhältnisses geleistete „Abfin...

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