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EheG | Ehegesetz
Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4699-2

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Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 83 Aufteilungsgrundsätze

Thomas Schoditsch

Literatur

Deixler-Hübner, Die Aufteilung des Ehevermögens nach Billigkeit - oder Die stille Geltung des § 1378 BGB in Österreich, NZ 2002, 257; Holzner, Ehevermögen bei Scheidung und Tod (1998); Reiter, Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens nach Billigkeitsprinzipien, ÖJZ 2014, 851; Wilhelm, Die Aufteilung des ehelichen Vermögens in der Rechtsprechung, NZ 1986, 145. Siehe auch bei § 81 EheG f.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Aufteilung nach Billigkeit
A.
Billigkeit als oberste Maxime
1
B.
Aufteilungskriterien
2- 5
II.
Beiträge der Ehegatten zum Vermögenserwerb
A.
Allgemeines
6, 7
B.
Einzelne Beitragsleistungen
8- 13
C.
Beiträge von Dritten
14- 17
III.
Das Kindeswohl
18- 20
IV.
Schulden
21, 22
V.
Das Scheidungsverschulden
A.
Wahlrecht des schuldlosen Teils
23, 24
B.
Bindung an den Schuldausspruch
VI.
Aufteilungsquoten
A.
Allgemeines
26- 28
B.
Einzelne Aufteilungsquoten
29- 33

I. Aufteilung nach Billigkeit

A. Billigkeit als oberste Maxime

1

Das Grundprinzip des Aufteilungsrechts ist die Billigkeitsentscheidung (§ 83 Abs 1 S 1 EheG), sodass die Aufteilung des ehelichen Vermögens - aber auch von Schulden - nicht streng rechnerisch erfolgt. Das Gericht muss darauf achten, dass die Folgen der Scheidung in wirtschaftlicher Hinsicht in...

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