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EheG | Ehegesetz
Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4699-2

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Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 94 Ausgleichszahlung

Julia Told/Petra Felzmann

Literatur

S bei § 81 ff EheG.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen und Normzweck
1
II.
Festlegung der Ausgleichszahlung (Abs 1)
A.
Ratio der Ausgleichszahlung
2, 3
B.
Billigkeitsbemessung der Ausgleichszahlung
1.
Allgemeines
4- 6
2.
Ausgleichszahlung für Auszug aus der Ehewohnung
7- 10
C.
Verfahren zur Festlegung der Ausgleichszahlung
11, 12
III.
Erfüllungsmodalitäten (Abs 2)
13- 15

I. Grundlagen und Normzweck

1

Ziel des Aufteilungsverfahrens ist es, ein wirtschaftlich ausgewogenes Aufteilungsergebnis herbeizuführen. Die § 81 ff EheG unterstellen daher typisierend, dass das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse billig zwischen den (ehemaligen) Ehegatten real aufgeteilt werden können („Grundsatz der Realteilung“). Freilich entspricht das selten der Realität: Daher kann das Gericht jenem Ehegatten, dem ein größerer Anteil am aufzuteilenden Vermögen zugesprochen wird, eine Pflicht zurAusgleichszahlung auferlegen (§ 94 Abs 1 EheG). Das ist praktisch stets erforderlich, wenn sich das gesamte eheliche Vermögen im Wesentlichen auf die Ehewohnung beschränkt. Sollte der ausgleichspflichtige Ehegatte die Zahlung nicht unmittelbar leisten können, kann das Gericht - bei Zumutbarkeit für den anderen Ehegatten - eine...

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