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iFamZ 3, Juni 2021, Seite 161

Die Volksanwaltschaft über die Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts im Jahr 2020

In der Folge findet sich ein Ausschnitt aus dem Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat über die Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts im Jahr 2020:

„Im Jahr 2020 war die Zahl der an die VA herangetragenen Beschwerden zur Erwachsenenvertretung weiter rückläufig. Insgesamt wurden 123 Beschwerden bei der VA registriert.

Mit Juli 2018 ist das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft getreten. Eine Evaluierung der Umsetzung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes erfolgte auf Einladung des unabhängigen Monitoringausschusses bei einem Runden Tisch im November 2020, an dem unter anderem Vertreter von BMJ und VA, Richter, Erwachsenenvertreter und Selbstvertreter teilnahmen. Allgemein geteilt wurde die Sichtweise der VA, wonach die Umsetzung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes überwiegend positiv zu beurteilen sei. Bei einer Folgeveranstaltung sollen die Vorschläge in einem erweiterten Personenkreis diskutiert werden und zu weiteren Verbesserungen des Erwachsenenschutzrechts führen.

Die von Vertretenen oder deren Angehörigen an die VA adressierten Beschwerden betrafen vielfach Gerichtsbeschlüsse zur Bestellung gerichtlicher Erwachsenenvertreter sowie die als mangelhaft ang...

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