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iFamZ 3, Juni 2021, Seite 182

Zulässigkeit weiterer Erbantrittserklärung aufgrund anderen Titels

iFamZ 2021/131

§§ 160 ff AußStrG

Der im Verfahren über das Erbrecht unterlegene Erbansprecher kann sich im Verlassenschaftsverfahren auf einen anderen Berufungsgrund stützen, solange das Gericht noch nicht an die Einantwortung gebunden ist. Auf Grundlage der neuen Erbantrittserklärung des im ersten Verfahren unterlegenen Erbansprechers ist ein weiteres Verfahren über das Erbrecht zu führen.

Rubrik betreut von: Patrick Schweda
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