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Bildungsteilzeitgeld ist keine für den Familienzeitbonus anspruchsschädliche Leistung aus der Arbeitslosenversicherung
iFamZ 2021/114
§ 24 Abs 1 Z 2 KBGG; § 2 Abs 1 Z 5 FamZeitbG; § 26a AlVG
Der Bezug von Bildungsteilzeitgeld gem § 26a AlVG in den letzten 182 Tagen vor Beginn des Bezugs von Familienzeitbonus ist keine für den Anspruch schädliche Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.