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Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2018/209
§ 8 KBGG; § 67 Abs 1 EStG 1988
Die einmalige Zahlung einer aus dem Vorjahr resultierenden Erfolgsprämie des Arbeitgebers ist als Sonderleistung gem § 67 Abs 1 EStG bei der Ermittlung der Zuverdienstgrenze nach dem KBGG nicht einzurechnen.