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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 343

Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

iFamZ 2018/208

§ 8 KBGG; § 23 Z 2 EStG 1988

Auch wenn Kommanditisten steuerrechtlich als Mitunternehmer anzusehen sind (§ 23 Z 2 EStG), ist ein Gewinnanteil einer „bloßen“ Kommanditistin, der einer Einkunft aus Kapitalvermögen gleichzuhalten ist, bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze nach dem KBGG nicht zu berücksichtigen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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