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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 346

Umbestellung des Erwachsenenvertreters aufgrund wiederholter massiver Drohungen

iFamZ 2018/210

§ 274 Abs 2 ABGB

(3 Ob 107/18h)

Grundsätzlich hat eine Umbestellung des Erwachsenenvertreters nach der Rsp insb dann nicht zu erfolgen, wenn ein Widerstand des Betroffenen unabhängig von der bestellten Person auch gegenüber einer anderen Person zu erwarten ist, etwa weil der Betroffene der Meinung ist, keines Sachwalters zu bedürfen. In Ausnahmefällen hat jedoch eine Umbestellung etwa iZm massiven und wiederholten Drohungen des Betroffenen und weiteren gezielten Handlungen des Betroffenen zu erfolgen.

Mit Beschluss des BG Eisenstadt vom wurde für den Betroffenen ein Rechtsanwalt zum Sachwalter bestellt.

S. 347 Mit Urteil des LG Krems an der Donau vom wurde der Betroffene wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung mit dem Tod (begangen als Insasse der Justizanstalt Stein gegenüber dem Leiter des Vollzugsbereichs als Reaktion auf einen ihm nicht gewährten Ausgang) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt; gem § 21 Abs 2 StGB wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Nach Übertragung der Zuständigkeit zur Besorgung der Sachwalterschaftssache auf das Erstgericht enthob dieses den bisherigen und bestellte an seiner Stelle den nunmehrigen (Revisionsrekur...

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