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Vorläufige Ausdehnung des Kontaktrechts; Erziehungsberatung
iFamZ 2018/200
§ 187 Abs 1 ABGB; § 107 Abs 2 und 3 AußStrG
(…) 1.2 Mit der angefochtenen Entscheidung bestätigte das Rekursgericht jene des Erstgerichts, das Kontaktrecht des Vaters auszudehnen – das ihm bisher im Ausmaß von (14-tägig) zwei Stunden mit Besuchsbegleitung eingeräumt ist –, vorläufig (und erst nach dem nachgewiesenen Besuch von fünf Einheiten Erziehungsberatung) auf ein Ausmaß von vier Stunden alle 14 Tage, wobei die Übergaben des Kindes begleitet stattfinden sollen. Dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt ist kein Hinweis darauf zu entnehmen, dass diese Besuchskontakte für das fünfjährige Mädchen nachteilig sein könnten; nur die Konflikte der Eltern im Rahmen der Übergabe des Kindes stellen offenbar eine erhebliche Belastung für das Kind dar. Soweit die Revisionsrekurswerberin argumentiert, die Ausdehnung des Besuchsrechts vor der – vom Erstgericht ebenfalls angeordneten – gemeinsamen Erziehungsberatung der Eltern sei verfrüht, ist ihr zu erwidern, dass sich diese Anordnung auf die erforderliche Kommunikationsbasis der Eltern im Hinblick auf die noch ausständige Entscheidung über die Obsorge für die Minderjährige bezieht. (…)
2.2 Die Revisionsrekurswerberin meint, das Rekursgerich...