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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 380

Zuständigkeitsübertragung idR nur an ein unzuständiges Gericht

iFamZ 2018/230

Art 15 VO Brüssel IIa

, IQ

Der Gerichtshof (Fünfte Kammer) hat für Recht erkannt:

„Art 15 VO Brüssel IIa ist dahin auszulegen, dass er in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, in der die beiden angerufenen Gerichte nach Art 12 bzw 8 dieser Verordnung für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig sind, nicht anwendbar ist.“

Rubrik betreut von: Robert Fucik
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