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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 335

Unterbringung des Kindes in einer Wohngemeinschaft

iFamZ 2018/192

§ 2 Abs 2 Z 2 UVG; § 30 Abs 1 WKJHG 2013

Eine Versorgung des Kindes nur während der Schultage ist nicht einer „vollen Erziehung“ gleichzuhalten, die einen Vorschussanspruch ausschließt.

Die 2005 geborene L. beantragte die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach §§ 3, 4 Z 1 UVG. Sie brachte vor, sie halte sich in einer Wohngemeinschaft auf, die durchgehend sieben Tage die Woche geöffnet sei; sie verbringe aber die Wochenenden und einen Teil der Ferien bei der Mutter, die in dieser Zeit auch zahlreiche Aufwendungen trage.

Das Erstgericht bewilligte Unterhaltsvorschüsse gem §§ 3, 4 Z 1 UVG von 40 € monatlich von bis . Infolge Rekurses des Bundes änderte das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichts dahin ab, dass es den Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen abwies. Bereits eine Krisenunterbringung eines minderjährigen Kindes führe analog § 2 Abs 2 Z 2 UVG zur Versagung bzw Einstellung der Unterhaltsvorschüsse; dies gelte umso mehr für die im vorliegenden Fall gegebene volle Erziehung. Der Umstand, dass das Kind in der Wohngemeinschaft nur mit einem Nebenwohnsitz angemeldet sei, sowie die Leistungen der Mutter änderten daran nichts.

Der OGH gab dem Revisionsrekurs des Kindes Folge, ho...

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