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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 334

Anspannung: Sprachkenntnisse

iFamZ 2018/187

§ 231 ABGB

Zur Obliegenheit, sich dauernd und intensiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen, gehört auch die Pflicht, die erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben, um sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten zu können.

Die 2006 geborene C. entstammt der im Jahr 2002 in Ägypten geschlossenen und im Jahr 2017 in Österreich geschiedenen Ehe zwischen Ch. (Mutter) und H. (Vater). Die Eltern leben seit Anfang 2013 getrennt. Die Mutter ist ägyptische Staatsangehörige. Die Tochter lebt beim Vater, dem die alleinige Obsorge zusteht.

C. stellte den Antrag, die Mutter zu einem monatlichen Unterhalt von 200 € zu verpflichten. Die Mutter habe freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Da sie sich seit 2005 in Österreich befinde und hier auch gearbeitet habe, könne im Sinne der Anspannungstheorie davon ausgegangen werden, dass sie ein monatliches Nettoeinkommen von 1.000 € zuzüglich Sonderzahlungen erzielen könnte, womit sie in der Lage wäre, den beantragten Unterhaltsbeitrag zu leisten.

Die Mutter erwiderte, sie sei unverschuldet nicht in der Lage, einen Unterhaltsbeitrag zu leisten. Sie habe im Februar 2013 Österreich verlassen, weil der Vater sie regelmäßig misshandelt habe. Si...

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