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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 363

Erzwingung einer Auskunftspflicht des Kreditinstituts

iFamZ 2018/224

§ 183 AußStrG

Für die Erwirkung einer exekutiv durchsetzbaren Auskunftspflicht des Kreditinstituts steht dem Erben nur der streitige Rechtsweg zur Verfügung steht

Der am ohne letztwillige Anordnung verstorbene Erblasser hinterließ eine Tochter, die im Verlassenschaftsverfahren eine bedingte Erbantrittserklärung abgab. Im Inventar des Gerichtskommissärs schien unter den Aktiva ein Guthaben auf einem Konto der O-AG (in der Folge: Kreditinstitut) auf. Mit Beschluss vom wurde der Tochter der Nachlass zur Gänze eingeantwortet. Dieser Beschluss ist rechtskräftig.

Mit Eingabe vom stellte die – nun anwaltlich vertretene – Erbin beim Verlassenschaftsgericht den Antrag, ihr eine angemessene Frist „zur Vorlage der Abhandlungsschrift“ zu erteilen. Sie habe Urkunden vorgefunden, die auf ein im Verlassenschaftsverfahren noch nicht bekanntes Sparvermögen des Erblassers hinweisen würden. Bei ihrer anschließenden Vorsprache in einer Filiale des Kreditinstituts habe sie die Existenz von vier Sparbüchern in Erfahrung bringen können. Auch bei einer anderen Bank habe sie in Erfahrung gebracht, dass noch fünf auf den Erblasser ausgestellte Sparbücher mit Losungswort vorhanden seien. Der ...

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