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Verletzung des Rechts des Kindes auf Bildung durch die Eltern; Entziehung der Obsorge in schulischen Angelegenheiten
iFamZ 2018/201
§§ 138 Z 11, 160 Abs 1, 181 ABGB; § 11 SchulpflichtG; Art 2 1. ZP zur EMRK; § 62 Abs 1 AußStrG
Den Eltern kommt die gemeinsame Obsorge für den 2005 geborenen Sohn zu. Der Sohn lebt mit seinem um drei Jahre jüngeren Bruder und den Eltern im gemeinsamen Haushalt. Nach den Vorstellungen der Eltern sollen sich Kinder in ihrer eigenen Zeit Dinge bzw „die Welt“ aneignen können. Sie sollen nur beobachtet und wertfrei begleitet, also weder gelobt noch kritisiert werden. Die Eltern glauben, dass sich auf diese Weise Kinder das Wissen aneignen würden, das in der Schule vermittelt wird. Der Sohn besuchte keinen Kindergarten, ab der Schulpflicht wurde er zum häuslichen Unterricht abgemeldet. In den ersten beiden Schuljahren legte er die gesetzlich vorgesehene Externistenprüfung mit Erfolg ab, ab der 3. Schulstufe aber nicht mehr. Ab dem Schuljahr 2015/2016 meldeten ihn die Eltern auch nicht mehr zum häuslichen Unterricht ab, weil das dafür vorgesehene Formular die Ablegung der Externistenprüfung vorsieht.
Mit Schreiben vom beantragte der Stadtschulrat für Wien beim Erstgericht, den Eltern gem § 181 Abs 2 ABGB die Obsorge für den Sohn zu entziehen. Die Eltern sprachen sich gegen die Entziehung oder S. 340 Einschränkung der Obsorge aus und br...