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Arbeiterwohnstätten
•Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines Grundstückes zur Schaffung von Arbeiterwohnstätten kann nicht beansprucht werden, wenn die zu errichtenden Wohnungen eine Wohnnutzfläche von weniger als 41 m~ haben - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
(2 Erk., ; , 95/16/0166)