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SWK 10, 1. April 1998, Seite R 28
Kurzparkzonenabgabegesetz
•Der Zulassungsbesitzer eines Pkws kann wegen Übertretung des Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetzes bestraft werden, wenn er eine Anfrage, wem er das Lenken eines vorschriftswidrig geparkten Fahrzeuges überlassen hat, nicht beantwortet - (§ 2 Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetz), (Abweisung)
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