Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kurzparkzone: Kundmachung
•Die Kurzparkzone ist nicht ordnungsgemäß kundgemacht, wenn auf einer Anbringungsvorrichtung auch Hinweisschilder, die nicht in der StVO vorgesehen sind, angebracht sind - (§ 48 Abs. 4 StVO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0338)