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Abgabeneinhebung: Unbilligkeit
•Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann gegeben sein, wenn die Einhebung der Abgaben zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens führen kann - (§ 183 Abs. 1 NÖ LAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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