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SWK 10, 1. April 1998, Seite 027

Parkgebühren Salzburg

Wegen Übertretung des Parkgebührengesetzes der Stadt Salzburg kann der Lenker eines Kraftfahrzeuges bestraft werden, wenn er das Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen

S. 028Kurzparkzone abstellt, obwohl er eine Ausnahmebewilligung hat, diese aber nicht hinter der Windschutzscheibe, von außen gut sichtbar, angebracht hat - (§ 2 Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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